Ähnlich wie man im Straßenverkehr unterschiedliche Führerscheine kennt, gibt es auch in der Fliegerei verschiedene Fluglizenzen. Am Anfang steht für jeden Flugbegeisterten die Privatpilotenlizenz, auch PPL genannt. Mit diesem Pilotenschein dürfen Sie für private Zwecke ein Flugzeug fliegen, zunächst nur einmotorig, mit Kolbentriebwerk. Vergleichbar wäre das mit einem Führerschein der Klasse III für Personenwagen und kleine Lastkraftwagen, mit dem Sie keine gewerbliche Personenbeförderung betreiben dürfen.
Den Privatpilotenschein können Sie hier beim Siebertz Flight Service auf dem Flugplatz Schwarze Heide erwerben und er soll nach einem kurzen Gedankenausflug in die Welt der Passagierflugzeuge mein Thema sein. Denn auch ein Flugkapitän bei Lufthansa, LTU und Co. hat irgendwann einmal mit dem Privatpilotenschein begonnen und wir haben viele ehemalige Flugschüler, die als Kapitäne oder 1. Offiziere bei großen Fluggesellschaften arbeiten.
Wenn Sie über mindestens 150 Stunden Flugerfahrung als Privatpilot verfügen, können Sie die Lizenz für Berufsflugzeugführer (Commercial Pilot Licence = CPL) erwerben. Damit sind Sie berechtigt, Flugzeuge mit einer Mindestbesatzung von nur einem Piloten zu fliegen und Sie dürfen mit Ihrer Pilotentätigkeit auch Geld verdienen. Das vergleiche ich einfach mal mit einem TAXI- Schein.
Die höchste Stufe ist der Luftfahrerschein für Verkehrsflugzeugführer (Airline Transport Pilot Licence = ATPL), mit dem Sie auch die großen Passagierflugzeuge fliegen dürfen. In meinem Vergleich mit dem Straßenverkehr käme das dem Busführerschein gleich. Aber hierfür müssen Sie 1500 Stunden mit PPL oder CPL erflogen haben und schließen Ihre Ausbildung sicherlich mit Kosten in Höhe von EUR 50.000,00 bis EUR 100.000,00 ab.
So komme ich lieber schnell zurück zu meinem eigentlichen Anliegen, Ihnen kurz zu schildern, was Sie während der erschwinglichen Ausbildung zum Privatpiloten erwartet und möchte Ihnen anschließend aufzeigen, wie Sie Ihre frisch erworbene Lizenz nutzen können.
Die praktische Flugausbildung und die Theorieausbildung beginnen zur gleichen Zeit. Die theoretische Ausbildung muß beendet sein, ehe man im Alleinflug außerhalb der Sichtweite des Fluglehrers fliegt.
Beginnen kann die Ausbildung, nachdem Sie sich von einem dafür zugelassenen Arzt Ihre Fliegertauglichkeit haben bestätigen lassen. Adressen von Fliegerärzten erfahren Sie in der Flugschule. Es gibt sicherlich einen, der in der Nähe Ihres Wohnsitzes praktiziert. Aber machen Sie sich keine Gedanken, denn Sie müssen keine Superfrau oder kein Supermann sein und dürfen auch eine Brille tragen.
Außerdem benötigen wir von Ihnen für die Meldung bei der Luftfahrtbehörde ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister. Für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Zentralregister genügen zunächst Bestätigungen, das Sie sie beantragt haben.
Fliegen kann faszinierend sein. Der erste Ausbildungsflug soll auch Sie davon überzeugen. Start und Steigflug führt der Fluglehrer aus, Sie dürfen am Doppelsteuer mitfühlen. Ist eine sichere Flüghöhe erreicht, wird er Ihnen das Steuer übergeben und Sie werden überrascht feststellen, wie einfach Fliegen ist.
Vor und auch nach den Flügen haben Sie genügend Gelegenheit, 'Ihr' Flugzeug in aller Ruhe am Boden kennenzulernen. So erhalten Sie auch eine Bodeneinweisung, bei der Ihnen der Fluglehrer das Flugzeug erklärt. Sie lernen, eine gründliche Vorflugkontrolle durchzuführen und sich von der Flugtüchtigkeit des Flugzeuges zu überzeugen. Sie lernen die Notausrüstung kennen und üben auch, das Flugzeug schnell zu verlassen, sollte mal ein Feuer ausbrechen.
In den folgenden Ausbildungsflügen wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich mit der sicheren Bedienung des Flugzeuges vertraut zu machen. Sie lernen die einfachen Flugzustände wie Geradeausflug, flacher Kurvenflug, Steigflug und Sinkflug. Aber Ihnen werden auch besondere Flugzustände demonstriert, in die Sie das Flugzeug unachtsamer Weise bringen könnten, und Sie lernen, diese sicher zu meistern. Weil Sie sich so Ihre ersten Flugerfahrungen erarbeiten, werden diese Flüge auch als 'Airwork' bezeichnet.
Flugzeuge, die in der Schwarzen Heide Start und Landung üben, drehen nach dem Start Richtung Süden ab, fliegen dann in zwei Kilometer Entfernung am Flugplatz entlang um von der anderen Seite wieder zur Landung anzuschweben. Dieses in 250 Metern Höhe geflogene Rechteck nennt man Platzrunde und diese Platzrunde wird nun für die nächsten Stunden Ihr Übungsfeld. Denn nachdem Sie die Grundelemente des Fliegens kennengelernt haben, vielleicht auch schon selber gestartet sind, wollen Sie ja auch ohne die Hilfe des Fluglehrers den Flug sicher beenden und selber Landen können.
Wenn Ihnen die ersten zwanzig oder dreißig Landungen ohne ein Eingreifen des Fluglehrers gelungen sind, lernen Sie, einen Landeanflug abzubrechen und durchzustarten, wenn einmal die Landebahn blockiert sein sollte. Zu guter Letzt lernen Sie die Segelflugeigenschaften kennen und schätzen, über die auch Motorflugzeuge verfügen und die Ihnen helfen, einen eventuellen Motorausfall ungeschoren zu überstehen.
Mit soviel Kenntnissen und Fähigkeiten ausgestattet, fiebern Sie wahrscheinlich längst dem großen Tag entgegen, an dem Sie zum erstenmal in Ihrem Leben ganz alleine ein Flugzeug steuern. Natürlich muß es ein vom Wetter her günstiger Tag ohne viel Wind und mit guten Sichten sein und Sie selber müssen eine gute Tagesform haben (in der Fliegerei gilt halt 'Safety first'), aber der Tag kommt bestimmt.
Die am häufigsten unbeantwortete Frage in der Ausbildung ist, wieviele Landungen man wohl bis zum ersten Alleinflug machen muß. Der eine lernt im Sommer, kann während der entscheidenden Phase jeden Tag zum Flugunterricht kommen und hat auch noch 14 Tage hintereinander bestes Flugwetter. Dann mag der erste Alleinflug nach 60 Landungen stattfinden, dafür müssen die Bewältigung von Seitenwind und böigem Wetter anschließend erlernt werden. Ein anderer hat Pech mit dem Wetter, kann nur unregelmäßig Flugstunden nehmen oder erscheint auch schon mal gestreßt durch Privatleben oder Beruf zum Unterricht. Hier können bis zum ersten Alleinflug auch 200 Landungen normal sein, dafür sind Landungen bei Wind und Wetter kein Problem mehr.
In den nun folgenden Flugstunden werden Sie zusammen mit dem Fluglehrer die markanten Punkte in der Nähe kennen lernen, die Ihnen die Orientierung erleichtern und Sie stets zum Flugplatz wieder zurückfinden lassen. Nach jedem gemeinsamen Flug mit dem Fluglehrer werden Sie wahrscheinlich noch ein paar Starts und Landungen alleine machen. An den anfänglichen Vergleich mit dem Autofahren erinnert, unterscheiden sich hier Straßenverkehr und Luftfahrt: der Fahrlehrer sitzt neben Ihnen bis Sie die Prüfung bestanden haben und von einem Moment auf den anderen werden Sie als Anfänger in den Straßenverkehr entlassen, der Fluglehrer hingegen studiert mit Ihnen gemeinsam eine Übung ein und läßt Sie anschließend alleine fliegen.
Nun wird es Zeit, daß Sie üben zu landen, wenn Ihnen wichtige Teile des Flugzeuges wie Landeklappen, Instrumente oder gar der Motor ausgefallen sind. Das es möglich ist, ein Flugzeug auch nach Ausfall des Motors noch sicher zu landen, wird Ihnen der Fluglehrer demonstrieren und Sie haben anschließend ausreichend Gelegenheit, dies zu üben (der Motorausfall wird simuliert, das Triebwerk läuft im Leerlauf weiter). Eine solche Notlandeübung ist mit Sicherheit auch Bestandteil der praktischen Prüfung, die Sie ja einmal bestehen wollen.
Für den normalen Flugbetrieb gilt eine Flughöhe von mindestens 600 Metern, die außer für Start und Landung immer einzuhalten ist. Zum einen dient sie der Sicherheit der Flugzeuginsassen, denn je höher das Flugzeug fliegt, um so mehr Zeit zum besonnenen Handeln steht zur Verfügung, wenn einmal ein technisches Problem auftritt. Zum anderen ist ein hoch fliegendes Flugzeug für die Bevölkerung ein geringes oder kaum wahrnehmbares Übel, tiefe und laute Flugzeuge schaden der allgemeinen Luftfahrt, denn sie wiegeln die nicht fliegende Bevölkerung gegen die Fliegerei auf. Aber sie könnten ja einmal in die Verlegenheit kommen und einen Flug beenden müssen, wo kein Flugplatz zur Verfügung steht. Daher ist ausnahmsweise und in möglichst dünn besiedeltem Gelände für die Ausbildung zugelassen, Tiefflug zu üben und sich eine geeignete Wiese zum Landen auszusuchen. Genießen Sie diesen Flugunterricht, nur Buschpiloten und militärische Flugzeugführer dürfen sonst legal tief fliegen.
Im theoretischen Unterricht haben Sie sicherlich längst schon gehört, wie man einen Flugdurchführungsplan ausarbeitet, Steuerkurse berechnet, Wetterinformationen und Meldungen über die Befliegbarkeit des Luftraumes einholt und die korrekte Beladung und Betankung des Flugzeuges kalkuliert. Jetzt bekommen Sie Gelegenheit, es auch zu praktiziern und fit zu werden im Gebrauch von Karte, Uhr und Kompaß. Wenn Sie keine Idee für ein bestimmtes Flugziel haben, wird Ihr Lehrer Ihnen Vorschläge machen. Sie dürfen aber auch Wünsche äußern.
Vielleicht muß schlechtes Wetter simuliert werden, vielleicht werden die Sichten aber auch wirklich schlecht und die Wolken kommen immer tiefer. Dann bekommen Sie einen Eindruck von den Besonderheiten der Navigation in geringen Höhen und bei verminderter Sicht. In der Ausbildung sollten Sie möglichst oft mit dieser Situation konfrontiert werden, damit Sie später als verantwortlicher Pilot nicht davon aus der Ruhe gebracht werden.
Kleinnavigation wie die alten Postflieger stets mit einem Finger auf der Karte und hoffend, daß in ein paar Minuten auch der nächste Wendepunkt zu erblicken ist, den man sich bei der Flugvorbereitung zuhause ausgesucht hat, ist ein mühseliges Geschäft. Funk- und Satellitennavigation können das Leben doch erheblich erleichtern. Sie lernen nun, damit umzugehen. Natürlich alles im Sichtflug, der Instrumentenflug ohne Sicht nach außen bleibt einer späteren Weiterbildung vorbehalten. Sie bekommen allerdings Gelegenheit, das Fliegen nach künstlichem Horizont zu üben und eine Kehrtkurve zu fliegen, sollten Sie mal unbeabsichtigt in Wolken geraten sein.
Natürlich sollen Sie auch lernen, mit Ihrem kleinen Flugzeug in der Welt der großen Passagierflugzeuge zu bestehen. Mindestens zweimal während Ihrer Ausbildung fliegen Sie zu einem der großen Verkehrsflughäfen und bewegen sich mit Ihrem Kleinflugzeug im Land der 100, 200 oder 400 Tonnen schweren Düsenriesen.
Parallel zur praktischen Ausbildung läuft der theoretische Unterricht. In 20 Wochen jeweils Dienstags und Freitags ab 19:30 Uhr und an ein paar Wochenenden werden Sie in den Fächern Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Technik und allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Verhalten in Notlagen und menschlichem Leistungsvermögen auf die schriftliche Prüfung vorbereitet. Es gibt einen offiziellen Fragenkatalog, in dem mögliche Prüfungsfragen gesammelt sind. Wenn Sie zusätzlich zuhause diesen Fragenkatalog durchgearbeitet haben, wird es für Sie kein Problem sein, die theoretische Prüfung zu bestehen.
Die Theorieprüfung wird vor einem Prüfungsrat der Bezirksregierung Düsseldorf abgelegt und dauert ca. 6 Stunden.
Auch sollten Sie am Ende des zweiten Ausbildungsabschnittes ein Zeugnis für den Flugfunk erworben haben. Dieses Zeugnis gibt es in drei Stufen: die einfachste Form berechtigt Sie zum Sprechfunk in deutscher Sprache und ist Voraussetzung für die praktische Prüfung; eine erweiterte Form lehrt Sie die englischen Sprechgruppen und Sie können mit diesem Zeugnis später auch Flüge ins Ausland durchführen; die dritte und umfangreichste Form ist für Piloten Pflicht, die die Fliegerei zu Ihrem Beruf machen wollen, und für Privatpiloten eine Möglichkeit, ohne die aufwendige Berufspilotenausbildung die Welt der Verkehrsfliegerei zu schnuppern.
Die Flugausbildung nähert sich nun ihrem Ende und Ihr Fluglehrer wird Sie alleine zu fremden Flugplätzen fliegen lassen. Sie werden es genießen, ohne die Mahnungen und Verbesserungen vom rechten Sitz neben sich frei fliegen zu dürfen. Keine Sorge, Ihr Fluglehrer hat sich gemeinsam mit Ihnen vorher vergewissert, daß das Wetter hervorragend ist und die Flugvorbereitung mit den genauen Kursen und Flugzeiten keine Fehler enthält.
Zu guter Letzt, bevor Sie zur praktischen Prüfung gemeldet werden, wird Ihr Fluglehrer sich noch einmal von Ihrem Können überzeugen und insbesondere die Flugübungen zu Beginn der Flugausbildung wiederholen. Was wieder in Vergessenheit geraten ist, kann nun nochmal aufgefrischt werden. Die Prüfung selber wird Ihnen wohl nicht so anstrengend in Erinnerung bleiben wie die letzte Flugstunde davor.
Das krönende Ende der Flugausbildung ist die praktische Prüfung. Sie wird von einem Sachverständigen der Bezirksregierung abgenommen und dauert ca. 1.5 Stunde. Leider müssen Sie nach bestandener Prüfung noch ein paar Tage warten, bis Ihre Lizenz ausgestellt und zugeschickt wurde. Liegt das begehrte Stück Papier dann in Ihrem Briefkasten, steht dem Pilotendasein nichts mehr im Wege.
Ihr Pilotenschein bleibt solange gültig, wie Sie in der Lage sind, die fliegerärztliche Tauglichkeit nachweisen zu können. Wenn Sie nicht älter als 30 Jahre sind, müssen Sie alle 5 Jahre zum Fliegerarzt gehen. Wenn Sie über 30, aber nicht älter als 50 Jahre sind, verkürzt sich der Zeitraum auf 2 Jahre. Danach ist eine jährlich Untersuchung erforderlich. Außerdem müssen Sie in jedem zweiten Jahr 12 Stunden Flugerfahrung nachweisen. Eine Stunde davon muß als Übungsflug mit Fluglehrer geflogen sein. Ich gehe aber einmal davon aus, daß Ihre Begeisterung für die Fliegerei größer ist und Sie die Forderung nach Pflichtstunden problemlos erfüllen.
Für Sie wurde der Traum vom Fliegen Wirklichkeit. Ihre ersten Flüge werden Sie in die nähere Umgebung unternehmen. Einen Rundflug mit anschließender Landung wieder hier in der Schwarzen Heide oder einen kurzen Luftsprung zu einem nahegelegenen Flugplatz, den Sie von Ihrer Ausbildung her kennen, gehören sicherlich zu Ihren ersten Unternehmungen. Als Privatpilot dürfen Sie mit der Fliegerei kein Geld verdienen, aber wenn das Flugzeug einschließlich Pilotensitz maximal vier Sitzplätze hat, erlaubt der Gesetzgeber ausdrücklich, daß sich Ihre Mitflieger an den Kosten beteiligen. Finden Sie mehrere Interessenten, bleiben Ihre kurzen Flüge preislich sogar sehr erträglich. Solch kurze Flüge bedürfen auch keiner umfangreichen Vorbereitung und können kurzfristig durchgeführt werden. Luftaufnahmen und Filme aus der Luft unterliegen übrigens nicht mehr der Genehmigung und warum sollten nicht in Ihrer Nachbarschaft oder Ihrem Bekanntenkreis "Geburtstagsflüge" verschenkt werden und Sie sind der Pilot.
Die einfachste Möglichkeit ist, Sie mieten bei uns ein Flugzeug. Wir sind ein gewerbliches Luftfahrtunternehmen. Unsere Flugzeuge dürfen nur von einem vom Luftfahrtbundesamt anerkannten Luftfahrttechnischen Betrieb gewartet werden und erfüllen somit den hohen Sicherheitsstandard für gewerbliche Luftfahrtunternehmen. Außerdem haben Sie gute Chancen recht kurzentschlossen und auch am Wochenende, wenn alle fliegen wollen, eine Maschine buchen zu können. Die Flugzeugtypen, die Sie während Ihrer Ausbildung bereits kennen gelernt haben, können Sie bei uns hier in der Schwarzen Heide anschließend ohne weitere Formalitäten leihen. Möchten Sie ein noch unbekanntes Flugzeug fliegen, müssen Sie sich von einem unserer Fluglehrer mit der Bedienung des Flugzeuges vertraut machen lassen.
Der Kauf eines eigenen Flugzeuges rechnet sich nur, wenn Sie jedes Jahr mindestens 100 Stunden in Ihrem Flugbuch notieren können. Die Anschaffungskosten für ein gebrauchtes Flugzeug liegen wahrscheinlich zwischen EUR 50.000 und EUR 100.000 und die festen Kosten jedes Jahr für Versicherung, Unterstellung und technische Kontrolle mindestens EUR 10.000. Sicherlich ist der Besitz eines Flugzeuges, vielleicht sogar eines Oldtimers, der Traum eines jeden Privatpiloten. Aber hier rede ich über Luxus und ich möchte gerne alle ansprechen, auch die zukünftigen Pilotinnen und Piloten, die über gewöhnliche finanzielle Mittel verfügen.
Wenn Fliegen und Navigieren für Sie nicht mehr ungewohnt und neu sind, werden Sie sicherlich darauf brennen, das Flugzeug als echtes Verkehrsmittel einzusetzen. Frei von Umwegen und Verkehrsstau nutzen Sie so den eigentlichen Vorteil des Flugzeuges und außerdem sind das die schönsten Flüge, die nähere Umgebung kennen Sie schließlich ausreichend. Solche Flüge unterliegen allerdings einigen Einschränkungen und müssen gut vorbereitet sein. Das Flugzeug muß Ihnen für mehrere Stunden oder ganze Tage zur Verfügung stehen, die Flugstrecke muß ausgearbeitet werden und der Zielflugplatz muß anfliegbar sein, denn kleine Flugplätze sind oftmals von ehrenamtlichen Personal besetzt und haben keine festen Öffnungszeiten. Außerdem muß das Wetter mitspielen. Wie zu den alten Zeiten der Verkehrsfliegerei mit Propellerflugzeugen sind Sie abhängig von ausreichenden Flugsichten. Nebel und tiefhängende Wolken vereiteln Ihr Flugvorhaben. Solche Flüge sind ein echtes Vergnügen. Außerdem bietet Ihnen die Flugschule gerne Unterstützung bei der Flugvorbereitung an und bei den Fernflügen ist es nicht ungewöhnlich, einen Fluglehrer zur Sicherheit als Begleitung mitzunehmen. Europa steht Ihnen offen.
Jeder Flugplatz hat eine Gaststätte oder, wenn es ein kleiner Platz ist, ein Vereinsheim. Dort treffen Sie Piloten, die gerne bereit sind von Ihrem Werdegang und Ihren Erlebnissen zu erzählen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, aber so wie in der Schiffahrt viel Seemannsgarn gesponnen wird, hören Sie natürlich auch viel Fliegerlatein. Man erzählt Ihnen von dem Schlechtwetterdrachen, der vom Fliegerhelden bezwungen wurde und anderen haarsträubenden Geschichten. Nehmen Sie diese Stories nicht als Maßstab, den Sie selber mal erreichen wollen. Bei guter Laune übertreibt jeder Flieger gerne. Während Ihrer Ausbildung hat man Ihnen Ihre Grenzen gezeigt und Sie sind ein kluger und mutiger Pilot, wenn Sie sich danach richten.
Die Berechtigung für Flüge bei Nacht können Sie auch bei uns erwerben, dafür ist keine Flugerfahrung erforderlich. Nach bereits 50 Stunden Flugzeit als Privatpilot können Sie mit unseren Lehrern für Kunstflug trainieren und wenn Sie sich bei uns in das Fliegen von mehrmotorigen Flugzeugen einweisen lassen wollen, verlangt der Gesetzgeber eine Flugerfahrung von 70 Stunden als verantwortlicher Pilot.
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