Phase 4: 7.2. Zeitpunkt der Gründung oder Eintragung :: Phase 4: 9. Ermächtigung zur geringfügigen Satzungsänderung |
Wie soll der erste Mitgliedsbeitrag und die Aufnamegebühr berechnet werden? |
Vorschlag Vorstand: Aufnamegebühr+Anteil Rumpfjahr 2010+Beitrag2011 |
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Anderer Vorschlag |
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Stimmen insgesamt : 7 |
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Autor |
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Peter Müller

Anmeldungsdatum: 10.08.2008 Beiträge: 870 Wohnort: Bottrop

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Verfasst am: 16 Mai 2010 0:31 Titel: Phase 4: 8. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge |
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Mein Vorschlag (deckt die *hier* genannten Kosten):
- Aufnahmegebühr 20.- Euro
- jährlicher Mitgliedsbeitrag 40.- Euro
- Felix schlage ich als beitragsfreies Mitglied vor (sofern die Satzung so etwas vorsieht), so lange er noch keine Anstellung hat.
Andere Vorschläge? |
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mietkoch
Anmeldungsdatum: 02.05.2010 Beiträge: 24

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Verfasst am: 17 Mai 2010 7:57 Titel: |
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Mein Vorschlag hierzu, 4 Euro montl. ( 48 Euro pro Jahr ) , hört sich vielleicht besser an, da Vereinsbeiträge meistens montl. erhoben werden, und zweitens must Du mit Erhöhungen der Versicherungsbeiträge rechnen. Damit die Kasse dann stimmt sollten vielleicht solche Erhöhungen vorher mit einberechnet werden, damit keine Nachzahlungen, sprich Beitragserhöhungen im Nachhinein fällig werden.
Gruß
Thomas |
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gerd
Anmeldungsdatum: 09.08.2008 Beiträge: 49

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Verfasst am: 17 Mai 2010 16:16 Titel: |
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Hallo Leute,
das mit dem monatlichen Beitrag kenne ich jetzt vereinstechnisch weniger. Aber nun gut. Mag es so geben. Aber es ist auch für den Kassenwart ein nicht ganz unerheblicher Aufwand jeden Monat den Betrag abzubuchen. Oder jeder richtet einen Dauerauftrag ein. Da besteht aber wieder die Gefahr dass der Kassenwart möglicherweise manchen Leuten "hinterherrennen" muss.
Ich persönlich finde einen Jahresbeitrag der einmal entrichtet wird besser.
Noch eine Frage. Wie schaut das im Allgemeinen mit den Leuten aus welche keine Arbeit haben. Sind die dann auch Beitragsfrei? Oder wird eine Altersgrenze festgelegt?
Gruß Gerd |
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Felix Moderator

Anmeldungsdatum: 09.08.2008 Beiträge: 410 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 17 Mai 2010 21:40 Titel: |
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Ich persöhnlich würde eine Altersstrukturierung vorziehen.
Ab einem gewissen Alter (ich schmeiß mal 14 Jahre in den Raum) hat man schon gewisses Finanzvolumen zur Hand (erhöhtes Taschengeld bzw. Schülerjobs).
Ob man dann noch einen weiteren Rabatt für Schüler/Studenten/Azubis vorsieht steht auf einem anderen Blatt. Ich würde aber dafür plädieren.
Mein Vorschlag würde in Richtung des Folgenden gehen:
14-18Jahre / Schüler/Studenten/Azubis: 2€ /Monat
Ansonsten: 4€ /Monat
Das kann dann entweder als Monatszahlung, Quartalsweise oder im Jahresbeitrag überwiesen werden.
Je nach belieben und vorlieben.
Felix |
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Peter Müller

Anmeldungsdatum: 10.08.2008 Beiträge: 870 Wohnort: Bottrop

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Verfasst am: 18 Mai 2010 1:16 Titel: |
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Felix hat folgendes geschrieben: | Mein Vorschlag würde in Richtung des Folgenden gehen:
14-18Jahre / Schüler/Studenten/Azubis: 2€ /Monat
Ansonsten: 4€ /Monat |
Hört sich gut an. Wer stuft sich denn in welcher Kategorie (1-Zahler bzw. ½-Zahler) ein, damit wir hoch rechnen können, ob die jährlichen Kosten durch die Beiträge gedeckt sind?
Dirk =
Felix = 1-Zahler
Gerd = 1-Zahler
Peter = 1-Zahler
Nopag =
Thomas aus DU = 1-Zahler
Thomas aus MH = 1-Zahler
Zuletzt bearbeitet von Peter Müller am 19 Mai 2010 15:27, insgesamt 4-mal bearbeitet |
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mietkoch
Anmeldungsdatum: 02.05.2010 Beiträge: 24

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Verfasst am: 18 Mai 2010 8:36 Titel: |
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Ich würde mich zu den Einmalzahlern rechnen.
Vielleicht sollte man es generell so machen, das man nur jährlich, oder halbjährlich die Beiträge kassiert. Mit dem montl. Beitrag meinte ich eher den geschriebenen Beitrag in der Vereinssatzung, nicht die zu kassierende Zahlungsweise.
Gruß
Thomas |
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Peter Müller

Anmeldungsdatum: 10.08.2008 Beiträge: 870 Wohnort: Bottrop

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Verfasst am: 18 Mai 2010 9:36 Titel: |
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Uups, mit den 1-Zahlern bzw. ½-Zahlern meinte ich aber die Voll-Zahler und die wegen Alter oder Umständen begünstigten Zahler. Eventuell ein Mißverständnis . Zahlungsweise sollte mit modernen Methoden (Bankeinzug, Dauerauftrag, Buchhaltung am PC) kein wirkliches Problem sein, geht in jedem erdenklichen Rhythmus von einem Jahr im Voraus bis rechtzeitig jeden Monat. |
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mietkoch
Anmeldungsdatum: 02.05.2010 Beiträge: 24

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Verfasst am: 18 Mai 2010 14:57 Titel: |
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OK...trotzdem kannst Du hinter Thomas aus MH einen 1-Zahler machen.
Das wollte ich mit Einmalzahler sagen
Gruß
Thomas |
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IP

Anmeldungsdatum: 02.05.2010 Beiträge: 57 Wohnort: Weit weg

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Verfasst am: 18 Mai 2010 20:02 Titel: |
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Moin,
mietkoch hat folgendes geschrieben: | OK...trotzdem kannst Du hinter Thomas aus MH einen 1-Zahler machen.
Das wollte ich mit Einmalzahler sagen
Gruß
Thomas |
Ich renne nicht jeden Monat wegen 4 € zur Bank. Ich bitte auch 1 Zahler.
Thomas von unterwegs |
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Felix Moderator

Anmeldungsdatum: 09.08.2008 Beiträge: 410 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 18 Mai 2010 22:02 Titel: |
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Ich würde mich auch als Vollzahler trotz des Studentenstatus zählen.
Falls man solch eine "Aufwertung der Aufwendung" nicht in die Satzung packen kann, würde der Rest als bereits in der Satzung vorgesehene Spende gelten. |
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gerd
Anmeldungsdatum: 09.08.2008 Beiträge: 49

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Verfasst am: 19 Mai 2010 13:45 Titel: |
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Ich bin auch einer von denen welchen du für den "vollen Mitgliedsbeitrag" eintragen kannst
Gerd |
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Nopag

Anmeldungsdatum: 16.11.2008 Beiträge: 122 Wohnort: Schnaitheim

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Verfasst am: 24 Mai 2010 17:07 Titel: Beitragsordnung |
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Aus langjähriger Erfahrung meine Vorschläge:
Zahlungsweise bevorzugt 1/1 mit Lastschriftverfahren oder mindestens Einzugsermächtigung!
Den Zeitpunkt so legen, daß nicht gerade Weihnachten oder Urlaub ist
Einzug am Monatsanfang, nach den Zahltagen
Wer das macht bekommt 25% Nachlass, der bei Nichteinlösung verfällt.
Alles andere (?auf Antrag) zulässig
= 1-12mal jährlich selber zahlen, Hand oder Dauerauftrag, aber selber!.
Alles andere ist ein Verwaltungsaufwand von Tagen und Wochen.
Allein schon die Verbuchung der Zahlenden, geschweige denn die Säumigen die wir aber hoffentlich durch die Mitgliederauswahl weitgehend konstruktiv verhindern!
Dafür stünde ich nicht zur Verfügung
Die Mitgliedschaft minderjähriger in einem Trägerverein ist Blödsinn!
Obige Details sollten nicht in der Satzung sondern einer Beitragsordnung
geregelt werden.
-->Satzungsänderungsvorschlag
Nopag |
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Peter Müller

Anmeldungsdatum: 10.08.2008 Beiträge: 870 Wohnort: Bottrop

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Verfasst am: 06 Jul 2010 23:12 Titel: |
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Bleibt eigentlich nur noch zu beschließen, was mit dem Rumpfjahr 2010 ist? Nur letztes Quartal oder die beiden letzten Quartale in Rechnung stellen? |
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dh
Anmeldungsdatum: 12.10.2008 Beiträge: 54 Wohnort: Hannover

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Verfasst am: 06 Jul 2010 23:43 Titel: |
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Hi,
ich definiere mich als Vollzahler. Für das Rumpfjahr 2010 würde ich tatsächlich eine 5/12-Zahlung vorschlagen - halt ab 1. August (und wenn das nicht klappt, dann 4/12 ab 1. September...).
Ciao, Dirk _________________ Dirk Hillbrecht, Hannover |
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Peter Müller

Anmeldungsdatum: 10.08.2008 Beiträge: 870 Wohnort: Bottrop

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Verfasst am: 06 Jul 2010 23:56 Titel: |
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Mir geht es darum, dass alle anfallenden Rechnungen auch sofort aus der Vereinskasse bezahlt werden können. Die Versicherung kann ja zum Beispiel warten, bis die erste Vereins-Veranstaltung ansteht. Aber Amtsgericht, Notar und Bekanntmachung müssen eventuell noch dieses Jahr bezahlt werden.
Vorschlag, der mir gerade einfällt: aus 2010 anteilig die letzten Monate, je nachdem wann der Gang zum Amtsgericht ist. Aber den Beitrag für 2011 gleich mit einzahlen. Dann müssten die Finanzen eigentlich stimmen. |
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